Fahrerlaubnisklassen
Die neuen EU Führerscheinklassen
Die Staaten der Europäischen Union, also auch Deutschland, unterteilen ihre Führerscheine jetzt in einheitliche Klassen.
Das bedeutet: Unsere alten grauen und rosa Führerscheine (Klasse 1, 2, 3, 4, 5) werden langsam aber sicher aussterben.
Die alte Fahrerlaubnis behält ihre Gültigkeit, eine neue Fahrerlaubnis wird aber nur noch als sogenannter "EU-Karten-Führerschein" erteilt. Alle Führerscheine werden zwei Jahre auf Probe erteilt. (Ausnahme Klasse M)
Was ist nun wirklich neu ?
Auf dem Weg zur Vereinheitlichung des EU-Fahrerlaubnisrechts hat die EU Richtlinien zum neuen EU-Führerschein verabschiedet.
Grundgedanke der Vereinheitlichung des EU-Fahrerlaubnisrechts ist u.a. die gegenseitige unbefristete Anerkennung der Führerscheine in den EU-Mitgliedsstaaten.
Ab dem 01. Januar 1999 wurde das neue Führerscheinrecht mit den internationalen Fahrerlaubnisklassen
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A - Motorräder |
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B - Personenkraftwagen (PKW) |
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C - Lastkraftwagen (LKW) |
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D - Kraftomnibusse |
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E - Anhänger |
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M - Kleinkrafträder |
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S - dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge |
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T und L - Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke |
mit verschiedenen Unterklassen eingeführt, welche die bisher in Deutschland gültigen Klassen 1 bis 5 ablösten.
Die Verschiedenen Klassen
A - Motorräder: A, A1, M, Mofa
B - PKW: B, BE, S
C - LKW: C1, C1E, C, CE
D - Busse: D1, D1E, D, DE